Etwa zwei Drittel unseres Alltags verbringen wir an unserem Arbeitsplatz. Daher liegt es im Interesse des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers dieses Umfeld möglichst gesundheitsfördernd zu gestalten. Faktoren wie körperliche Gesundheit, Stress und Ernährung rücken dabei in den Vordergrund.
Fehlzeiten entstehen oft aus den Folgen körperlicher Unterforderung oder stark einseitiger Belastung (punktuelle Überforderung). In den letzten Jahren ist die Ausfallquote aufgrund psychischer Erkrankungen zudem stark gestiegen. Für die genannten Problematiken ist ein Ausgleich in Form von zielgerichteter Bewegung sinnvoll und auch notwendig. Vorab kann durch eine Arbeitsplatzanalyse und die daraus folgende Optimierung des Arbeitsumfeldes präventiv viel erreicht werden. Betriebliches Gesundheitsmanagement BGM muss systematisch, bedarfsgerecht und planbar sein. Verändern Sie etwas für mehr Zufriedenheit. Wir unterstützen Sie dabei. Klicken Sie hier für mehr Informationen.
Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem unbürokratisch steuerlich unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.
Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen zum Beispiel:
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